WIE FUNKTIONIERT DER AUFNAHMEPROZESS BEI UNS
FÜR DIE ERSTE KLASSE:
SCHRITT 1: INTERESSE ANMELDEN
Haben Eltern für ihr schulpflichtiges Kind Interesse für einen Platz in unserer kommenden ersten Klasse angemeldet, so garantiert das noch keine Aufnahme in die Klasse: Wir legen großen Wert darauf, die Kinder und ihre Eltern vorab kennen zu lernen und behalten uns vor, gegebenenfalls auch eine Ablehnung auszusprechen. Die interessierten Familien erhalten als ersten Schritt unseres Aufnahmeverfahrens eine Einladung zu einem unserer Aufnahmenachmittage.
SCHRITT 2: DER AUFNAHMENACHMITTAG
An diesen Nachmittagen findet sich ein Team aus unserer Untertufe zusammen, um mittles Gesprächen und spielerischer Aktivitäten sowohl das Kind, als auch seine Eltern kennenzulernen und sich ein möglichst umfassendes Bild von jedem Kind machen zu können. Auch unsere Schulärztin, Dr. Clara Schütz-Bauer, bittet an diesem Tag zu einem Gespräch mit Eltern und Kind, in dem die bisherige Entwicklung des Kindes auch vom medizinischen Standpunkt her beleuchtet wird. Die Kinder sollen an diesem Tag auch ihre wachsende Selbstständigkeit zeigen: Während die Eltern mit jemandem aus dem Unterstufen Kollegium sowohl über die Struktur und die allgemeinen Ziele unserer Schule, als auch über ihr Kind ein Erstgespräch führen, wird das Kind, meist gemeinsam mit ein oder zwei anderen Kindern, in einem freundlichen Klassenraum empfangen, wo sie verschiedene Aktivitäten und Spiele mitmachen dürfen, die für geschulte PädagogInnen Aufschluss über den Entwicklungsstand und die allgemeine Konstitution des Kindes geben können. Zum Beispiel wird jedes Kind nach einfachen Vorgaben ein Bild malen, ein Lied singen, etwas erzählen, einen Ball werfen und fangen, hüpfen und balancieren, fein-motorische Fingerspielchen mitmachen und Gegenstände zählen etc. Es gibt eine Anzahl an Bewegungsabläufen und kognitiven Fähigkeiten, die die Schulreife eindeutig anzeigen und die für einen guten Start in die Schule wichtig sind.
SCHRITT 3: DER KONFERENZ-BESCHLUSS
In der darauffolgenden Konferenz wird jedes einzelne Kind, das in dieser Woche bei der Aufnahme war, dem ganzen Unterstufenkollegium vorgestellt und beschrieben. Auch Dr. Clara Schütz-Bauer ist bei diesen Aufnahmekonferenzen anwesend. Die Kinder, die bereits in unserem Kindergarten sind, werden in dieser Konferenz auch von ihren Kindergarten-Pädagoginnen vorgestellt. Hier wird nun die endgültige Entscheidung getroffen, ob ein Kind aufgenommen wird, oder nicht. Den Eltern wird diese Entscheidung zeitnah mitgeteilt.
SCHRITT 4: EINSCHULUNG UND PROBEZEIT
Wenn auch für die Familie alles passt (Finanzen, Logistik), wird ein Schulvertrag unterschrieben. Jedes Kind, das erstmals in unserer Schule aufgenommen wird, ist vorerst für 7 Monate auf Probezeit. Innerhalb dieser Zeit können sowohl die Familien als auch auch die Schule, entscheiden sich zu trennen, ohne dass die reguläre Kündigungspflicht inkraft tritt (3 Monate). Für die Kinder der Ersten Klasse endet diese Probezeit mit Ende März.
QUEREINSTIEG – GILT FÜR ALLE KLASSENSTUFEN
Auch ein Quereinstieg in eine andere Klassenstufe, auch während des laufenden Schuljahres ist möglich, sofern ein Platz in der gewünschten Klasse frei ist.
Der Aufnahmeprozess ist für Quereinsteiger etwas anders:
SCHRITT 1: INTERESSE ANMELDEN
Kontaktieren Sie das Schulbüro telefonisch und melden sie hier ihr Interesse an: Welche Klassenstufe, Name und Geburtsdatum der Schülerin oder des Schülers, evtl. Motivationsgrund zum Schulwechsel. Unsere Sekretärin wird ihre Kontaktinformation an die betreffende Lehrperson weitergeben.
SCHRITT 2: DIE KLASSENLEHRERIN/DER KLASSENLEHRER KONTAKTIERT SIE
Interessenten werden nun zu einem Erstgespräch geladen (Eltern und Schüler:in), bei dem sie sich mit der Lehrperson, die diese Klasse führt, über die Motivationen zum Schulwechsel, über die wichtigen Besonderheiten unserer Schule, über den Schüler/die Schülerin selbst und über diverse Voraussetzungen unterhalten werden. Zeugnisse aus der derzeitigen Schule sollen möglichst zu diesem Gespräch mitgebracht werden.
SCHRITT 3: SCHNUPPERTAGE
Wenn das Interesse nach dem Erstgespräch weiterhin besteht, werden Schnuppertage vereinbart, damit das die Schülerin oder der Schüler als Besucher:in den Klassenverband und den Tagesablauf im Schulalltag erleben kann, und damit das in dieser Klasse unterrichtende Kollegium einen ersten Eindruck bekommt, ob der Schüler/die Schülerin gut in die Klasse integriert werden kann. Während dieser Zeit werden (in der Unterstufe idealerweise mit unserer Förderlehrerin) während einer kurzen Einheit die altersgemäßen Entwicklungsschritte des Schülers/der Schülerin überprüft. Gegen Ende der Schnuppertage wird das Kollegium den Eltern ihre Entscheidung mitteilen, ob der Schüler/die Schülerin aufgenommen werden kann.
SCHRITT 4: ANMELDUNG UND SCHULVERTRAG
Wenn alles passt, auch der finanzielle Aspekt, kann der Schulvertrag unterschrieben werden und der Schüler/die Schülerin kann entweder sofort, oder ab einem vereinbarten Eintrittsdatum angemeldet werden. Auch für Quereinsteiger gilt zu Anfang die 7-monatige Probezeit.


