UNSERE HAUSORDUNUNG

Kategorie

Unsere Schule

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UNSERE HAUSORDUNUNG

UNSERE HAUSORDUNUNG

DIE HAUSORDNUNG VON SCHÖNAU 


Schüler*innen und Lehrer*innen haben das Recht auf einen produktiven, kreativen und störungsfreien Unterricht.

Rechte und Pflichten von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.


Was trage ich bei:

  • Ich trage Mitverantwortung für eine gute Klassen- und Schulgemeinschaft. Ich grenze niemanden aus!

  • Ich gehe wertschätzend, freundlich und friedlich mit anderen um.

  • Streitigkeiten werden gewaltfrei, respektvoll und im Gespräch gelöst.

  • Ich verhalte mich so, wie ich behandelt werden möchte.

  • Ich putze, wenn ich verschmutze; ich zahle, wenn ich mutwillig beschädige.

  • Ich höre zu, lasse andere ausreden und falle ihnen nicht ins Wort.

  • Ich akzeptiere und toleriere die Meinung, Sprachen, Kulturen und Religionen anderer.


Ich halte mich an die Ordnungsregeln:

  • Der Unterricht beginnt mit dem Läuten der Schulglocke und endet mit der Verabschiedung der Klasse durch den/die Lehrer*in.

  • Am Ende des Unterrichtstages bzw. nach Vereinbarung sorgt der Klassendienst für Ordnung im Klassenraum.

  • Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt zu sammeln und in den entsprechenden Sammelbehältnissen zu entsorgen.

  • Nach der letzten Stunde stellt jede/r ihren/seinen Stuhl hinauf. Die Klasse wird abgesperrt.

  • Vor bzw. nach dem Unterricht haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder. Ab der 7. Klasse dürfen Schüler*innen die Sportanlagen zu privaten Zwecken nutzen, wenn die von den Erziehungsberechtigten und der Schule unterschriebene Haftausschlusserklärung vorliegt (Formular im Schulbüro erhältlich).


Allgemeine Bestimmungen:

  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände für niemanden gestattet.

  • Im Umgang mit dem Mobiliar und dem Schulmaterial ist gebührende Sorgfalt angebracht. Die Erziehungsberechtigten haften für durch ihre Kinder verursachte Schäden.

  • Hunde dürfen nicht ohne Absprache in Unterrichtsräume oder den Festsaal mitgenommen werden. Hunde sind auf dem Schulgelände grundsätzlich an der Leine zu führen.

  • Im Falle stürmischen Wetters dürfen nur die befestigten Wege verwendet werden. Am Rande dieser Wege werden die Bäume regelmäßig kontrolliert und Sicherheitsschnitt durchgeführt.

  • Messer und Waffen sowie waffenähnliches Spielzeug werden nicht mitgenommen. Dies gilt auch für Gegenstände, die potenziell als gefährlich wahrgenommen werden.

  • Das Hinaus- bzw. Hineinklettern durch Fenster ist strengstens untersagt.


Pausenregelungen:

  • Die Schüler*innen dürfen fremde Klassenräume nur mit Genehmigung eines/einer Lehrer*in betreten.

  • Die 1. bis 8. Klasse hat ihren Pausenaufenthalt im Schulhof und auf der Platanenwiese. Die Sportanlagen sind für Schüler*innen ab der Mittelstufe offen. Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.

  • Der Pausenhof bei der Linde ist Ruhezone! In den Pausen ist das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, Skateboards und ähnlichen Gefährten auf dem Schulhof und den Wegen nicht gestattet.

  • Während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit dürfen die Schüler*innen der 1. bis 8. Klasse das Schulgelände nicht verlassen. In der Oberstufe ist das Vorgehen in den jeweiligen Klassenregeln festgelegt, diese gelten verbindlich.


Handyregelung:

  1. Das gesamte Schulgelände ist eine handyfreie Zone (Ausnahme: Handyzone beim Fahrradständer hinter dem Schulbüro). Mit Inkrafttreten der Novelle der Schulordnung dürfen Schüler*innen bis einschließlich der 8. Schulstufe Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare, der digitalen Kommunikation dienende Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen nicht nutzen. Inwieweit eine Nutzung derartiger Geräte für unterrichtliche Zwecke zugelassen wird, ist eine Entscheidung der Lehrpersonen.

  2. Handys oder andere elektronische Geräte bleiben daher für die Klassen 1 bis 8 während der Schulzeit abgeschaltet in derSchultasche. Ein notwendiger Kontakt zu den Erziehungsberechtigten wird für Schüler*innen der Klassen 1 bis 5 über das Schulbüro hergestellt. Für die Klassen 6 bis 12 ist eine Benutzung des Handys in dringenden Fällen und in Absprache mit dem/der Lehrer*in in der Handyzone möglich. 

  3. MST-Lehrer*innen können nach Ermessen die Handys zu Unterrichtsbeginn einsammeln. Die Rückgabe erfolgt zu Unterrichtsende. In der Oberstufe sind die Regeln zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches oder ähnlichen Geräten in den jeweiligen Klassenregeln festgelegt und gelten verbindlich.

  4. Für persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone, Tablets, Schmuck oder andere elektronische Geräte, die von Schüler*innen mitgebracht werden, übernimmt die Schule keine Haftung. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.


Parkplatz:

  • Parkplätze stehen nur am Haupteingang zur Verfügung. Wenn die Fahrer*innen das Auto nicht verlassen, kann die Schleife zum Absetzen der Schüler*innen benutzt werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Grünflächen dürfen keinesfalls zum Parken benutzt werden.

  • Wartende Schulkinder an der Bushaltestelle dürfen die Fahrbahn nicht betreten und Autofahrer*innen dürfen nicht belästigt werden. 


Umgang bei Nichteinhaltung der Hausordnung:

Verstöße gegen die Hausordnung können je nach Schwere eine Zurechtweisung zu Folge haben, zur Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten führen, zu Gesprächen mit Schüler*innen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten verpflichten und eine Verwarnung samt schriftlicher Benachrichtigung der Eltern, sowie auch einen Eintrag in der Schülerakte zur Folge haben.


Wir bitten alle Schüler*innen und Erziehungsberechtigten, gemeinsam mit den Lehrer*innen das Einhalten der Hausordnung zu ermöglichen.

Die normalen „guten Sitten“, die sicherlich in jedem Elternhaus gepflegt werden, sind selbstverständlich auch in der Schule einzuhalten; dazu gehören u. a. der pflegliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, der Erde, Feuer und dem Wasser.

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DIE HAUSORDNUNG VON SCHÖNAU 


Schüler*innen und Lehrer*innen haben das Recht auf einen produktiven, kreativen und störungsfreien Unterricht.

Rechte und Pflichten von Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen müssen von allen gewahrt, respektiert und erfüllt werden.


Was trage ich bei:

  • Ich trage Mitverantwortung für eine gute Klassen- und Schulgemeinschaft. Ich grenze niemanden aus!

  • Ich gehe wertschätzend, freundlich und friedlich mit anderen um.

  • Streitigkeiten werden gewaltfrei, respektvoll und im Gespräch gelöst.

  • Ich verhalte mich so, wie ich behandelt werden möchte.

  • Ich putze, wenn ich verschmutze; ich zahle, wenn ich mutwillig beschädige.

  • Ich höre zu, lasse andere ausreden und falle ihnen nicht ins Wort.

  • Ich akzeptiere und toleriere die Meinung, Sprachen, Kulturen und Religionen anderer.


Ich halte mich an die Ordnungsregeln:

  • Der Unterricht beginnt mit dem Läuten der Schulglocke und endet mit der Verabschiedung der Klasse durch den/die Lehrer*in.

  • Am Ende des Unterrichtstages bzw. nach Vereinbarung sorgt der Klassendienst für Ordnung im Klassenraum.

  • Müll ist in den dafür vorgesehenen Behältern getrennt zu sammeln und in den entsprechenden Sammelbehältnissen zu entsorgen.

  • Nach der letzten Stunde stellt jede/r ihren/seinen Stuhl hinauf. Die Klasse wird abgesperrt.

  • Vor bzw. nach dem Unterricht haften die Erziehungsberechtigten für ihre Kinder. Ab der 7. Klasse dürfen Schüler*innen die Sportanlagen zu privaten Zwecken nutzen, wenn die von den Erziehungsberechtigten und der Schule unterschriebene Haftausschlusserklärung vorliegt (Formular im Schulbüro erhältlich).


Allgemeine Bestimmungen:

  • Das Rauchen ist auf dem Schulgelände für niemanden gestattet.

  • Im Umgang mit dem Mobiliar und dem Schulmaterial ist gebührende Sorgfalt angebracht. Die Erziehungsberechtigten haften für durch ihre Kinder verursachte Schäden.

  • Hunde dürfen nicht ohne Absprache in Unterrichtsräume oder den Festsaal mitgenommen werden. Hunde sind auf dem Schulgelände grundsätzlich an der Leine zu führen.

  • Im Falle stürmischen Wetters dürfen nur die befestigten Wege verwendet werden. Am Rande dieser Wege werden die Bäume regelmäßig kontrolliert und Sicherheitsschnitt durchgeführt.

  • Messer und Waffen sowie waffenähnliches Spielzeug werden nicht mitgenommen. Dies gilt auch für Gegenstände, die potenziell als gefährlich wahrgenommen werden.

  • Das Hinaus- bzw. Hineinklettern durch Fenster ist strengstens untersagt.


Pausenregelungen:

  • Die Schüler*innen dürfen fremde Klassenräume nur mit Genehmigung eines/einer Lehrer*in betreten.

  • Die 1. bis 8. Klasse hat ihren Pausenaufenthalt im Schulhof und auf der Platanenwiese. Die Sportanlagen sind für Schüler*innen ab der Mittelstufe offen. Ballspiele sind nur auf den dafür vorgesehenen Plätzen erlaubt.

  • Der Pausenhof bei der Linde ist Ruhezone! In den Pausen ist das Fahren mit Fahrrädern, Rollern, Skateboards und ähnlichen Gefährten auf dem Schulhof und den Wegen nicht gestattet.

  • Während der gesamten Unterrichts- und Pausenzeit dürfen die Schüler*innen der 1. bis 8. Klasse das Schulgelände nicht verlassen. In der Oberstufe ist das Vorgehen in den jeweiligen Klassenregeln festgelegt, diese gelten verbindlich.


Handyregelung:

  1. Das gesamte Schulgelände ist eine handyfreie Zone (Ausnahme: Handyzone beim Fahrradständer hinter dem Schulbüro). Mit Inkrafttreten der Novelle der Schulordnung dürfen Schüler*innen bis einschließlich der 8. Schulstufe Mobiltelefone, Smartwatches und vergleichbare, der digitalen Kommunikation dienende Geräte in der Schule und bei Schulveranstaltungen nicht nutzen. Inwieweit eine Nutzung derartiger Geräte für unterrichtliche Zwecke zugelassen wird, ist eine Entscheidung der Lehrpersonen.

  2. Handys oder andere elektronische Geräte bleiben daher für die Klassen 1 bis 8 während der Schulzeit abgeschaltet in derSchultasche. Ein notwendiger Kontakt zu den Erziehungsberechtigten wird für Schüler*innen der Klassen 1 bis 5 über das Schulbüro hergestellt. Für die Klassen 6 bis 12 ist eine Benutzung des Handys in dringenden Fällen und in Absprache mit dem/der Lehrer*in in der Handyzone möglich. 

  3. MST-Lehrer*innen können nach Ermessen die Handys zu Unterrichtsbeginn einsammeln. Die Rückgabe erfolgt zu Unterrichtsende. In der Oberstufe sind die Regeln zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches oder ähnlichen Geräten in den jeweiligen Klassenregeln festgelegt und gelten verbindlich.

  4. Für persönliche Gegenstände wie Mobiltelefone, Tablets, Schmuck oder andere elektronische Geräte, die von Schüler*innen mitgebracht werden, übernimmt die Schule keine Haftung. Die Mitnahme erfolgt auf eigene Verantwortung.


Parkplatz:

  • Parkplätze stehen nur am Haupteingang zur Verfügung. Wenn die Fahrer*innen das Auto nicht verlassen, kann die Schleife zum Absetzen der Schüler*innen benutzt werden. Ausnahmen sind genehmigungspflichtig. Grünflächen dürfen keinesfalls zum Parken benutzt werden.

  • Wartende Schulkinder an der Bushaltestelle dürfen die Fahrbahn nicht betreten und Autofahrer*innen dürfen nicht belästigt werden. 


Umgang bei Nichteinhaltung der Hausordnung:

Verstöße gegen die Hausordnung können je nach Schwere eine Zurechtweisung zu Folge haben, zur Erteilung von Aufträgen zur nachträglichen Erfüllung versäumter Pflichten führen, zu Gesprächen mit Schüler*innen unter Einbeziehung der Erziehungsberechtigten verpflichten und eine Verwarnung samt schriftlicher Benachrichtigung der Eltern, sowie auch einen Eintrag in der Schülerakte zur Folge haben.


Wir bitten alle Schüler*innen und Erziehungsberechtigten, gemeinsam mit den Lehrer*innen das Einhalten der Hausordnung zu ermöglichen.

Die normalen „guten Sitten“, die sicherlich in jedem Elternhaus gepflegt werden, sind selbstverständlich auch in der Schule einzuhalten; dazu gehören u. a. der pflegliche Umgang mit Menschen, Tieren, Pflanzen, der Erde, Feuer und dem Wasser.